Eigenverbrauch ermitteln
Die drei Möglichkeiten
1: Die pauschale Ermittlung
Das Finanzamt erlaubt es, dass Du für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent je kWh bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme ansetzen kannst.
Beispiel: Eigenverbrauch von 3000 kWh x 0,20 EUR/kWh = 600,- EUR zu versteuernder Eigenverbrauch
2: Den Wiederbeschaffungswert kannst Du auch ansetzen
Da der pauschale Ansatz von 20 Cent je kWh für den Eigenverbrauch in der Gewinnermittlung für die Photovoltaikanlage nicht unbedingt der günstigste Weg ist, kann der zu versteuernde Eigenverbrauch auch anhand der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden. Das ist der Preis, den Du bezahlen musst, wenn Du aus dem Netz des Energieversorgers Strom beziehst.
Beispiel: Netzbetreiber verlangt 0,19 EUR/kWh; Eigenverbrauch 3000 kWh x 0,19 EUR/kWh = zu versteuernder Eigenverbrauch 570,- EUR.
3: Der Eigenverbrauch auf Grundlage der Herstellungskosten
Die Finanzverwaltung lässt die Ermittlung des Eigenverbrauchs bei einer Photovoltaikanlage auch nach den Herstellungskosten zu. Dazu sind die Betriebsausgaben inklusive Abschreibung und Zinsen bei Finanzierung zu ermitteln und der prozentuale Anteil des Eigenverbrauchs.
Beispiel: Betriebsausgaben (Abschreibung (AfA) 960 EUR, Zinsen 300 EUR, sonstige Ausgaben 100 EUR = gesamte Betriebsausgaben 1.360 EUR) mal Eigenverbrauch (15 %) = zu versteuernder Eigenverbrauch 204,- EUR.